Lehrgänge

Reitabzeichenlehrgang Kompaktkurs

Auf der Anlage des LRFV Renningen-Malmsheim findet im Zeitraum April / Mai 2025 ein Reitabzeichenlehrgang statt.
Zeitraum: Vorbereitungszeitraum 14.04.–02.05.2025 siehe Termine

.
PRÜFUNG: SA, 03.05.2025

Abzeichenangebot & Kosten:

Abzeichen Kosten Aktive Kosten PassiveKosten Externe
Pferdeführerschein
Umgang / Reiten
120 €
(inkl. 50€
Prüfungsgebühr)
140 €
(inkl. 50€
Prüfungsgebühr & 20 €
Anlagengebühr)
160 €
(inkl. 50€
Prüfungsgebühr & 40 €
Anlagengebühr)
RAZ 10-8100 €
(inkl. 30€
Prüfungsgebühr)
120 €
(inkl. 30€
Prüfungsgebühr & 20 €
Anlagengebühr)
140 €
(inkl. 30€
Prüfungsgebühr & 40 €
Anlagengebühr)
RAZ 7 & 6180 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr)
200 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 20 €
Anlagengebühr)
220 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 40 €
Anlagengebühr)
RAZ 5-3250 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr)
310 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 60 €
Anlagengebühr)
350 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 100
€ Anlagengebühr)
RAZ 5 &
Pferdeführerschein
Umgang
350 €
(inkl. 120€
Prüfungsgebühr)
420 €
(inkl. 120€
Prüfungsgebühr & 70 €
Anlagengebühr)
470 €
(inkl. 120€
Prüfungsgebühr & 120
€ Anlagengebühr)
LA 5 & 4200 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr)
220 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 20 €
Anlagengebühr)
240 €
(inkl. 70€
Prüfungsgebühr & 40 €
Anlagengebühr)

Lehrmittel und Verpflegung sind zum Teil in den Gebühren bereits beinhaltet.
Prüfungsgebühren beinhalten Kosten für LK, Bearbeitungsgebühren LV, Abzeichen und Urkunden sowie Richterhonorar.

Lerneinheiten:1 LE = ca. 45Minuten
Pferdeführerschein: 5 LE (2 Termine zur Vorbereitung)
Theorie RAZ: 5-10 LE (3 Termine zur Vorbereitung)
Bodenarbeit: 2 LE (1 Termin zur Vorbereitung)
Reiten: 6 LE (2 x Springen / 2 x Dressur)
Longe Abzeichen: ca. 6 LE (2 Termine Praxis 1 Termin Theorie


Bei der Theorie finden die LE verteilt auf 3 Termine statt wovon an 2 mindestens teilgenommen werden muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Der Theorieunterricht am 02.05 ist für alle RAZ Teilnehmer Pflicht!

Anmeldung:

Bis 31.03.2025
Anmeldung bei Nicole Neugebauer unter 01578 / 7318459
Die Anmeldung wird nach Geldeingang wirksam
Ländlicher Reit- und Fahrverein Renningen- Malmsheim
Voba Leonberg Strohgäu e.V
IBAN: DE 61 6039 0300 00738140 08

Verwendungszweck Name des Teilnehmers / Reitabzeichen April 2025

Hinweise und FAQ´s:

Trainings und Prüfung:- Finden in der Halle statt – Trainingstermine sind fix geplant –

Prüfungs- und Vorbereitungsplätze:
Reithalle Sand 20×40 Meter / Sandplatz 20×40 – Grober

Prüfungszeitplan: Beginn ca. 9 Uhr Pferdeführerschein, Longeabzeichen, Bodenarbeit, RAZ Dressur, RAZ Springen / RAZ Theorie- Trainer: Anna Blaurock / Organisation Nicole Neugebauer – Richter: Elke Angerer & Claudia Widera
Mögliche Trainingstermine:

Mo, 14.04. 17 Uhr bis 20 Uhr Dressur –

Mi, 16.04. 17 Uhr bis 20 Uhr Springen-

Sa, 19.04. Dressur am Nachmittag + Bodenarbeit / Longe-

Di, 22.04. ab 16 Uhr Theorie –

Mi, 23.04. 17 Uhr bis 20 Uhr Springen / Longe-

Sa, 26.04. Dressur am Nachmittag + Bodenarbeit / Longe-

So, 27.04. Theorie Vormittags / Longe mittags / Springen 14 Uhr bis 17 Uhr –

Mi, 30.04. ab 16 Uhr Dressur / Springen / Longe –

Fr, 02.05. ab 16 Uhr Theorie und Notfallter

Voraussetzungen:
Alle RAZ und LA
:
Mitgliedschaft in einem Reitverein + Eigenes Pferd (außer beim Pferdeführerschein
Umgang) mit ausreichender Versicherung (keine Schulpferde vorhanden)
Praktisches Können:
RAZ 5: Dressur Aufgabe RE 1 (Hilfszügel erlaubt) und Springen auf E Niveau
RAZ 4: Dressur Aufgabe RA 1 und Springen auf A* Niveau
Der gesamte Lehrgang ist darauf ausgelegt die Teilnehmer optimal auf die Prüfung
vorzubereiten (Theorie, Praktische Aufgeben, Bodenarbeit, Dressuraufgabe +
Reflektion des eigenen Reitens, Springparcours….). Innerhalb der Vorbereitungszeit
ist es leider nicht möglich ein fehlendes Grundniveau in Springen oder Dressur
anzutrainieren.
Für alle, die Ihr reiterliches Können im Vorfeld erweitern möchten, um die
Grundniveauvoraussetzung für die Reitabzeichen zu erfüllen bieten wir private und
individuell zugeschnittene Trainings ab Ende März nach Absprache (auch im eigenen
Stall) an.
Wenn am Lehrgang kurzfristig (Abmeldung erfolgt nach dem 31.03.2025) nicht
teilgenommen wird ist die Prüfungsgebühr zu entrichten. Kann an der Prüfung nicht
teilgenommen werden, wird ein Teil der Prüfungsgebühr erstattet.

                                      

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